statt, an welchen jeweils die Beschwerdeführerin sowie seitens der Vorinstanz der Stationsleiter Lindenweg und teilweise der Erziehungsleiter Aussenstationen teilnahmen.2 Anlässlich dieser ausserordentlichen Mitarbeitergespräche wurden insbesondere die fehlenden Deutschkenntnisse der Beschwerdeführerin, die zu Missverständnissen im Austausch mit den Jugendlichen der Aussenstation geführt haben sollen, thematisiert.3 Vor diesem Hintergrund wurde am Gespräch vom 6. September 2016 die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit bis Ende Dezember 2016 thematisiert, jedoch sahen die Vorgesetzten in der Folge von einer Ver-