2.4 In ihrer Replik vom 14. Januar 2017 bringt die Beschwerdeführerin erneut vor, Flüchtlinge seien berechtigt, ein Auto im Wert von bis zu CHF 4‘000.00 mit eigenen Mitteln zu kaufen. Dementsprechend hätte sie im Januar 2016 ein Auto im Wert von CHF 2‘000.00 mit ihrem Ersparten gekauft, um damit unentgeltlich ihre Fahrfähigkeiten zu verbessern. Die Vorinstanz sei über den Kauf informiert worden. Die Beschwerdeführerin wiederholt zudem, dass sie sich sehr um die Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse und eine rasche Integration bemüht habe.