unterschrieben einzureichen. Leider habe die Beschwerdeführerin diese nicht wahrgenommen und die letzte Bankenvollmacht der Raiffeisenbank sei erst am 22. November 2016, also mehr als zwei Monate nach der ersten Aufforderung bei der Vorinstanz eingetroffen. Allgemein sei die Zusammenarbeit mit der Beschwerdeführerin eher schwierig, da sie oft nur zögerlich Auskünfte gebe. Aufgrund des Verhaltens der Beschwerdeführerin hätten die genauen finanziellen Verhältnisse nach wie vor nicht abgeklärt werden können. Dies sei aber unabdingbare Voraussetzung, um den Anspruch auf Sozialhilfe abzuklären.