Die Beschwerdeführerin hält weiter fest, für sie sei nicht nachvollziehbar, dass sie unter Verdacht stehe, obwohl sie sich sehr um eine rasche Integration bemüht habe. Abschliessend gibt sie an, eine Kürzung von insgesamt CHF 246.55 auf CHF 877.30 für die Dauer von sechs Monaten sei für sie sehr einschneidend und das Verlangen der Unterschrift zur Erlangung von persönlichen Informationen sei rechtswidrig und ärgerlich.