Dabei hätten die zuständige Sozialarbeiterin und Inspektorin ihr mitgeteilt, sie habe das Recht, die Unterschrift zu verweigern. Aufgrund ihrer begrenzten Deutschkenntnisse habe sie um einen Termin zwecks Übersetzung und Erklärung der Vollmachten gebeten. Anlässlich dieser Besprechung habe die Inspektorin ihr geholfen, die Vollmachten zu verstehen und ihr erneut gesagt, sie könne die Unterschrift erteilen oder verweigern, aber sie wisse nicht, welche Konsequenzen eine Verweigerung im Verhältnis zur Vorinstanz zur Folge hätte.