2.2 Die Beschwerdeführerin bringt mit Beschwerde vom 20. November 2016 vor, sie habe durch intensives Sparen und die Aufnahme eines Kredits ein kleines Auto kaufen können. Ausserdem habe sie am 1. November 2016 eine neue Stelle antreten können. Die Vorinstanz gehe wohl davon aus, dass sie einer illegalen Tätigkeit nachgehe und deshalb über mehr Geld verfüge. Sie sei deshalb aufgefordert worden, etwa 16 Bankvollmachten zu unterschreiben. Dabei hätten die zuständige Sozialarbeiterin und Inspektorin ihr mitgeteilt, sie habe das Recht, die Unterschrift zu verweigern.