Transaktionen auf deren Konto an.1 Anlässlich eines Gesprächs am 15. September 2016 legte die zuständige Sozialarbeiterin der Beschwerdeführerin zwecks Überprüfung ihrer finanziellen Situation ungefähr 15 Bankvollmachten zur Unterschrift vor.2 Die Beschwerdeführerin unterschrieb die Vollmachten bis zum nächsten Gespräch am 21. September 2016 nicht und brachte in diesem Gespräch vor, sie habe diesbezüglich noch Fragen.3 Am 23. September 2016 fand erneut ein Gespräch zwischen der zuständigen Sozialinspektorin und der Beschwerdeführerin statt, in dem erstere letzterer die zu unterschreibenden Bankvollmachten übersetzte und erklärte.4