4.2.2 Die Beschwerdeführerin bestreitet diesen Betrag nicht. In der Beschwerde vom 26. Oktober 2017 erwähnt sie den Kantonsbeitrag von CHF 90‘000.00 zwar nicht explizit. Jedoch geht die Beschwerdeführerin ebenfalls von Gesamtkosten von CHF 202‘500.00 aus und errechnet gestützt darauf einen vom Kanton zu übernehmenden Betrag von CHF 22‘865.10 und einen zurückzuerstattenden Betrag von CHF 67‘134.90. Gesamthaft beläuft sich der ursprüngliche auf die Beschwerdeführerin entfallende Kantonsbeitrag demnach auch nach Auffassung der Beschwerdeführerin auf CHF 90‘000.0019.