Die restlichen CHF 250‘000.00 waren von der Stiftung C selber zu finanzieren. Da zu diesem Zeitpunkt eine Aufteilung der Stiftung in zwei Nachfolgestiftungen nicht absehbar war, wurde der Kantonsbeitrag nicht auf die verschieden Liegenschaften aufgeteilt, sondern pauschal für die gesamte Stiftung C gewährt. Jedoch können die Kosten, mit Ausnahme der Reserve von CHF 6‘500.00, sehr genau den einzelnen Liegenschaften zugeordnet werden.