Der Restbetrag von CHF 54‘371.50 könne bis zum Abschluss des Bauprojekts (mit der Bauabrechnung) in der Bilanz geführt werden. Würden die Arbeiten nicht wie geplant ausgeführt und durch die Trägerschaft mitfinanziert, sei eine anteilsmässige Rückzahlung des bereits ausbezahlten Investitionsbeitrags zu prüfen. Mit Schreiben vom 19. August 2015 präzisierte die Beschwerdeführerin, die Heizung laufe problemlos, weswegen bis dahin kein Ersatz vorgesehen sei. Der Ersatz der Fenster im Werkstattgebäude sei bis dahin nicht realisiert worden, da eine Totalsanierung (Isolation der Gebäudehülle und Ersatz der Fenster) oder sogar der Ersatz des gesamten Gebäudes notwendig erscheine.