samtbetrag von CHF 450‘000 hin. Davon entfielen Arbeiten im Umfang von CHF 229‘000 auf die Liegenschaft C, CHF 15‘000 auf die Liegenschaft Y und CHF 199‘500 auf das X-Haus. Die Stiftung C ersuchte die GEF um Gewährung eines Baubeitrags von CHF 200‘000. 2. Mit Verfügung vom 27. August 2008 gewährte der Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern zugunsten der Stiftung C einen Kantonsbeitrag von höchstens CHF 200‘000 für Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten an den Liegenschaften C und Y in M. sowie der Liegenschaft X in N. Im Einzelnen lautete die Verfügung wie folgt: „Der Stiftung C in D wird nach Massgabe der folgenden Grundlagen und Bestimmungen ein Kantonsbeitrag bewilligt: