Die staatliche Massnahme muss sodann geeignet und erforderlich sein, um den im öffentlichen Interesse verfolgten Zweck herbeizuführen. Zudem muss das öffentliche Interesse an der im konkreten Fall getroffenen Anordnung höher wiegen als das betroffene private Interesse.20 Die Pflicht zur vollständigen und wahren Deklaration der Fleischherkunft ist ohne Zweifel geeignet, den im öffentlichen Interesse verfolgten Zweck – Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr – herbeizuführen. Zudem ist sie auch erforderlich, da die Rückverfolgbarkeit sowie der Schutz vor Täuschung ohne die vollständige und exakte Angabe der Herkunft nicht möglich wären.