Dazu ist folgendes anzumerken: Die Herkunft des im Betrieb verarbeiteten und angebotenen Fleisches muss den Mitarbeitenden des Restaurants bei jedem Schritt bekannt sein. Somit muss das Fleisch auch betriebsintern stets richtig deklariert sein. Dem Gast gegenüber muss das jeweilige Herkunftsland (bzw. höchstens drei Länder aus demselben Raum oder die kleinste geografische Einheit) angegeben werden. Die Angabe muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, z.B. auf der Speisekarte oder dem Aushang und für den Gast jederzeit klar und verständlich sein. Bei kurzfristigen Änderungen bzw. Anpassung des Produktionslandes kann der Gast mündlich auf die Änderung aufmerksam gemacht werden.