Das Lebensmittelgesetz bezweckt den Schutz vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln (Lebensmittelsicherheit, Art. 1 Bst. a LMG) sowie den Schutz vor Täuschung (Art. 1 Bst. c LMG). Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln ist es wichtig, den Ursprung von Lebensmitteln identifizieren zu können. Die Rückverfolgbarkeit ermöglicht die auf den Einzelfall bezogene sachgerechte Information der