Auf Mehrfachnennungen sei grundsätzlich zu verzichten. Aus praktischen Gründen würden Mehrfachnennungen ausnahmsweise und in vernünftigem Ausmass (höchstens drei Länder aus demselben Raum, wie z.B. Deutschland, Frankreich, Italien) zugelassen. Fleisch aus der Schweiz müsse jedoch immer separat deklariert werden, da der Konsument mit dieser Deklaration einen Mehrwert verbinde. Wenn Schweizer Fleisch deklariert werde, könne in Ausnahmefällen zwar auf anderes Fleisch ausgewichen werden, dies sei beim Menüaushang jedoch entsprechend anzugeben. Länderabkürzungen seien aufgrund von möglichen Verwechslungen nur für die Schweiz (CH) und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zulässig.11