Bei offen angebotenen Lebensmitteln müsse die Deklarationen nicht zwingend schriftlich, sondern könne auf andere Weise (z.B. durch mündliche Auskunft) erfolgen. Das Produktionsland von Fleisch und Fleischerzeugnissen sei jedoch gemäss Art. 36 LKV9 in jedem Fall schriftlich und in geeigneter Form anzugeben, in einem Restaurant zum Beispiel in der Speisekarte oder auf einem Plakat. Die Deklaration des Produktionslandes müsse nicht direkt bei der Anpreisung des Produkts erfolgen, jedoch für den Gast klar und verständlich sein. Falls es