3.1.2 Die Vorinstanz begründet die angeordneten Massnahmen wie folgt: Anlässlich der Inspektion vom 30. August 2016 sei die Fleischdeklaration immer noch ungenügend gewesen. Auf dem Aushängeblatt (Eingangstüre) sowie der Menükarte (Aktionswoche Hohrücken) sei das Rindfleisch (Hohrücken, Entrecôte) mit Mehrfachnennungen (CH/D bzw. Irland/ Südamerika) deklariert worden. Zudem seien beim Hohrücken Länderabkürzungen (D) und die Angabe „Südamerika“ verwendet worden.8