3.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten 3.1.1 Die Beschwerdeführerin rügt die in Ziffer 1 des Inspektionsberichts vom 2. September 2016 angeordnete Massnahme (vollständige Deklaration sämtlicher Produktionsländer von Fleisch und Fleischerzeugnissen). Sie bringt vor, die Fleischdeklaration sei in der Praxis nicht ohne Mehrfachnennung (mindestens zweier Länder) möglich.