Seite 3 von 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ration und Rückverfolgbarkeit ohne Mehrfachnennung in der Praxis nicht erfüllt werden. Eine Mehrfachnennung in der Deklaration (mind. 2 Länder) müsse möglich sein. 7. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 31. Oktober 2016, die Beschwerde sei unter Verrechnung der Kosten abzuweisen.