b) geeignete Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung treffen; c) entsprechende einwandfreie, schriftliche Arbeitsanweisungen erstellen; d) alle Personen im Betrieb, welche mit vorgekochten Speisen umgehen, diesbezüglich schulen; e) durch Laboranalysen den Erfolg der getroffenen Massnahmen überprüfen lassen; f) uns ein schriftliches Gesuch einreichen mit den von Ihnen getroffenen Massnahmen (b), Arbeitsanweisungen (c) und Analysenzertifikaten (e).