5. Gekochtes Gemüse darf ab sofort nur noch abgegeben werden, wenn es am gleichen Tag gekocht worden ist. Gestützt auf Artikel 45 des Lebensmittelgesetzes wird gemäss dem amtlichen Gebührentarif folgende Gebühr verrechnet (Rechnung folgt mit separater Post): Gebühr für die Inspektion: Fr. 184.00 Gebühr für die Untersuchungen: Fr. 184.00 Total Fr. 368.00