3. Ziffer 3 unserer Verfügung vom 20. Juli 2015 ist umzusetzen: Ab 19. Mai 2016 sind zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit sämtliche Lebensmittel zu kennzeichnen (z.B. mit Produktions-, Öff- nungs-, Verbrauchsdatum). 4. In Anbetracht der ungenügenden mikrobiologischen Qualität der untersuchten Probe Broccoli haben Sie sofort sicherzustellen, dass in Ihrem Betrieb der Hände- und Produktionshygiene jederzeit die notwendige Beachtung geschenkt wird.