betreffend den Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 19. September 2016 (Inspektion Gastrobetrieb) I. Sachverhalt 1. Am 19. Mai 2016 führte das Kantonale Laboratorium Bern (nachfolgend: Vorinstanz) eine Inspektion des Restaurants B. in M. durch (Kontrolle Nr.____), um die Einhaltung der Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung zu überprüfen. Dem im Anschluss an diese Inspektion erstellten Bericht vom 30. Mai 2016 ist zu entnehmen, dass die Kontrollergebnisse in Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern den Bereichen Selbstkontrolle, Lebensmittel sowie Prozesse und Tätigkeiten mangelhaft ausfielen.