36 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 Nrn 2 f. 37 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O. Art. 72 N 4; Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Auflage, Bern 2011, S. 191 Ziff. 3.d) 16 eine Kombination aus beidem möchte. In diese Beurteilung einzubeziehen ist die der Beschwerdeführerin bereits gewährte Unterstützung (Logopädie, Ergänzte Lautsprache). Massgebend ist die Würdigung der gesamten Umstände. Denkbar wäre allenfalls auch eine Reduktion der bis anhin gewährten Massnahmen zugunsten einer Unterstützung der Beschwerdeführerin in der französischen Gebärdensprache. 7. Ergebnis