Von diesem Niveau aus ist zu fragen, mit welchen spezifischen Massnahmen den besonderen Bedürfnissen eines behinderten Schülers Rechnung getragen werden muss, um den Grundschulunterricht auch für ihn als „ausreichend“ qualifizieren zu können.32 Grundsätzlich soll ein behindertes Kind durch den Grundschulunterricht in die Lage versetzt werden, am gesellschaftlichen Leben soweit selbständig teilnehmen zu können, wie es seine Fähigkeiten zulassen. Die Entwicklung der Persönlichkeit und der intellektuellen Fähigkeiten des fraglichen Kindes muss im Rahmen des Angemessenen gefördert werden.33