25 Vortrag zur SPMV, S. 14, Erläuterungen zu Art. 23 26 Vortrag zur SPMV, S. 15, Erläuterungen zu Art. 25 - 27 27 Konzept frühe Förderung im Kanton Bern, Bericht des Regierungsrates, Juni 2012, S. 28 f. 13 verankert: Im Rahmen des effektiv bestehenden Angebots steht die institutionelle Sozialhilfe grundsätzlich allen Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton offen (Art. 60a Abs. 1 SHG), allerdings ohne einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung zu begründen.28 Somit hat die Beschwerdeführerin gestützt auf Art. 68, 73 oder 74b SHG keinen individuellen Anspruch auf eine bestimmte Massnahme.