Aus der Entstehungsgeschichte und dem Vortrag zur SPMV ergibt sich damit, dass die beantragte Unterstützung in der französischen Gebärdensprache trotz abschliessender Aufzählung (weiterhin) zu den Leistungen gemäss SPMV zu zählen ist: Namentlich kann hörbehinderten Kindern eine hörspezifische Kommunikationsförderung gewährt werden, welche unter die pädagogisch-therapeutische Massnahme der Logopädie subsumiert werden kann. Hörbehinderten Kindern, die eine Regelschule besuchen, stehen überdies zusätzlich zu den besonderen Massnahmen gemäss BMV spezifische Unterstützungsangebote offen.