4.4 Als Auslegungsergebnis ist damit festzuhalten, dass einerseits die Aufzählung der sonderpädagogischen Massnahmen in der SPMV zwar abschliessend ist, andererseits aber mit Erlass der SPMV der bisherige Leistungskatalog der IV und der SSV beibehalten werden sollte. Aus der Entstehungsgeschichte und dem Vortrag zur SPMV ergibt sich damit, dass die beantragte Unterstützung in der französischen Gebärdensprache trotz abschliessender Aufzählung (weiterhin) zu den Leistungen gemäss SPMV zu zählen ist: