4.1 Vorliegend ist umstritten, ob die Vorinstanz eine Rechtsgrundlage hat, worauf sie die beantragte Massnahme stützen könnte. Die Vorinstanz gewährt sonderpädagogische Massnahmen gestützt auf die SPMV (vgl. etwa Art. 10, 17, 19, 21 SPMV). Fraglich ist, ob der beantragte Unterricht in der französischen Gebärdensprache unter eine der sonderpädagogischen