b Unter „Logopädie“ werden gestützt auf die von der EDK15 am 25. Oktober 2007 verabschiedete „Einheitliche Terminologie für den Bereich Sonderpädagogik“ die Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der Stimme, des Schluckens sowie der Legasthenie sowie die entsprechenden Therapiemassnahmen verstanden.16