Es könne unmöglich Aufgabe der Eltern sein, den ganzen Schulstoff in die französische Gebärdensprache zu übersetzen. Nur durch die beantragte Unterstützung in der französischen Gebärdensprache könne eine effektive und adäquate Schulbildung gewährleistet werden. Es handle sich daher um eine notwendige, geeignete und angemessene Massnahme. Eine ambulante Massnahme am HSM könne namentlich die Unterstützung beim Erlernen des Schulstoffs in der französischen Gebärdensprache LSF von vornherein nicht erreichen, da das HSM nur bilingualen Unterricht in Deutschschweizer Gebärdensprache anbiete.12