Ohne Übersetzung der Laut- und Schriftsprache in die Gebärdensprache könne eine gehörlose Person die Laut- und Schriftsprache nicht richtig verstehen. Es sei daher notwendig, dass die Beschwerdeführerin in den ersten Schuljahren durch einen der französischen Gebärdensprache kundigen Sonderpädagogen unterstützt werde. Dadurch sei es der Beschwerdeführerin erst möglich, ihre Bedürfnisse mitzuteilen, Bezugspersonen zu verstehen und dem Unterricht zu folgen. Es könne unmöglich Aufgabe der Eltern sein, den ganzen Schulstoff in die französische Gebärdensprache zu übersetzen.