und ihren Eltern sowie im weiteren Umfeld zu ermöglichen, sei das Erlernen und Weiterentwickeln der französischen Gebärdensprache unentbehrlich. Ein gehörloses Kind mit einem Cochlea-Implantat höre höchstens zwei Drittel der gesprochenen Sprache. Cochlea-Implantat und Ergänzte Lautsprache würden die Beschwerdeführerin zwar beim Erlenen der Lautsprache unterstützen, seien jedoch nicht ausreichend. Ohne Übersetzung der Laut- und Schriftsprache in die Gebärdensprache könne eine gehörlose Person die Laut- und Schriftsprache nicht richtig verstehen.