– unter Kosten- und Entschädigungsfolge – 1 Verordnung vom 8. Mai 2013 über die sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderpädagogikverordnung, SPMV; BSG 432.281) 2 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 3 5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,3 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 10. November 2016 die Abweisung der Beschwerde.