1. X. (nachfolgend: Beschwerdeführerin), geboren am 14. Dezember 2010, ist seit Geburt auf beiden Ohren taub und trägt seit Mai 2012 ein Cochlea-Implantat. Sie besucht seit dem Schuljahr 2015/2016 den Regelkindergarten in A. und steht derzeit kurz vor dem Abschluss des zweiten Kindergartenjahres. Mit ihren Eltern, die ebenfalls gehörlos sind, kommuniziert sie in der französischen Gebärdensprache (Langue des Signes Françaises; LSF). Das Alters- und Behindertenamt (ALBA; nachfolgend: Vorinstanz) gewährt der Beschwerdeführerin derzeit 2