27 BV steht jede gewerbsmässig ausgeübte privatwirtschaftliche Tätigkeit, die der Erzielung eines Gewinnes oder Erwerbseinkommens dient.116 Privat ist eine Betätigung, wenn sie weder die Erfüllung einer staatlichen oder kommunalen, öffentlich-rechtlich übertragenen Aufgabe noch eine Tätigkeit im Monopolbereich darstellt. Das sind typischerweise sämtliche nicht hoheitlichen Tätigkeiten in den Bereichen Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen etc. Hoheitliche Funktionen fallen demgegenüber aus dem Schutzbereich heraus.117