Folglich ist es ihm zuzumuten, die rund 30 bis 34 Notfalltage jährlich durch eine Erhöhung des Arbeitspensums um 15% zu decken. Dabei würde der Beschwerdeführer sehr wahrscheinlich sogar mehr Einnahmen generieren können, als bei der Leistung von Notfalldiensten, suchen erfahrungsgemäss mehr Patienten den Arzt durch den Tag während der normalen Praxisöffnungszeiten auf. Dem Beschwerdeführer wäre es somit möglich, den geltend gemachten Verdienstausfall zu decken.