und 8. März 2015 zu 15 und zwischen dem 9. März und 17. September 2015 zu 19 Tagen Notfalldienst eingeteilt wurde.113 Insgesamt ergibt dies 34 Notfalltage innerhalb eines Jahres. Das Normalarbeitspensum des Beschwerdeführers beträgt 60%.114 Dem Beschwerdeführer steht es jederzeit frei, seine Praxis an weiteren Tagen zu öffnen. Folglich ist es ihm zuzumuten, die rund 30 bis 34 Notfalltage jährlich durch eine Erhöhung des Arbeitspensums um 15% zu decken.