Auch war er wiederum telefonisch nicht erreichbar. Der Vorfall vom 15. Februar 2015 zeigt schliesslich, dass sich die Kommunikationsschwierigkeiten auf ein solches Niveau gesteigert hatten, dass eine (zeitweise) Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer nicht mehr gewährleistet werden konnte und der Notfallbetrieb erneut beeinträchtigt wurde.