Auch dies gefährdet den einzelnen Patienten unmittelbar, ist es gerade bei Notfällen von absoluter Notwendigkeit, dass der Arzt sofort und jederzeit erreicht werden kann. Trotz zahlreichen Bemühungen – es wurde mehrfach versucht, eine Lösung zu finden und dem Beschwerdeführer entgegenzukommen bspw. durch anfängliche Dienstübernahme durch Dr. med. H.___ – und Verwarnungen (inkl. Androhung von Disziplinarmassnahmen) seitens des Beschwerdegegners und der Vorinstanz, verweigerte der Beschwerdeführer weiter seine Dienste, ohne für Ersatz zu sorgen. Auch war er wiederum telefonisch nicht erreichbar.