Zur Sicherstellung einer funktionierenden Organisation ist die zuverlässige Mitarbeit und Einhaltung der Planung jedes einzelnen Arztes erforderlich. Ansonsten wird die Sicherstellung der ambulanten Erstversorgung der Bevölkerung ausserhalb der Sprechstundenzeit in dringenden Fällen gefährdet. Der Beschwerdeführer nimmt aber erwiesenermassen seit Jahren weder an den Notfalldienstplanungssitzungen teil, noch gibt er vorgängig Abwesenheiten bekannt oder beteiligt sich sonst wie an der Organisation der Dienste. Bereits hierdurch erschwert resp. verunmöglicht er eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und damit eine Gewährleistung des Notfalldienstes in der Region E.__