zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit (auch betreffend die Organisation) am Notfalldienstsystem des Vereins verpflichtet. Selbst wenn er gegenüber den Berufskollegen ungerecht eingeteilt worden wäre, kann er nicht kurzfristig und ohne Bereitstellung eines Ersatzes seine Dienste verweigern, gefährdet er doch so die Gewährleistung eines zeitlich flächendeckenden Notfallsystems der Region und damit schliesslich den einzelnen Patienten. Zur Sicherstellung einer funktionierenden Organisation ist die zuverlässige Mitarbeit und Einhaltung der Planung jedes einzelnen Arztes erforderlich.