Der Notfalldienst ist während der ganzen Woche rund um die Uhr zu gewährleisten. Der Verein ist in seinem Versorgungsgebiet in Notfalldienstkreise gegliedert. Die Notfalldienstkreise organisieren den Notfalldienst selbständig. Für die Organisation des Notfalldienstes bedient sich der Verein geeigneter technischer Hilfsmittel und Personal.105 Entsprechend erfolgt die konkrete Organisation des Notfalldienstes im Bezirk E.___ wie im Sachverhalt unter Ziffer 101 Streiff/von Kaenel/Rudolph, a.a.O., Art. 337 OR N 4, S. 1109; VGE vom 23.07.2015, 100.2014.359U, E. 2.1 S. 4