8.16. Der Beschwerdeführer bringt vor, er werde seit Jahren systematisch nur an Wochenenden und während Ferien in den Notfalldienst eingeteilt und kritisiert generell die Organisation (insb. betreffend die G.___ AG) der Notfalldienstplanung des Beschwerdegegners resp. des Notfalldienstkreises E.___.102 Wie erwähnt ist für die Organisation des regionalen ambulanten ärztlichen Notfalldienstes im vorliegenden Fall der Beschwerdegegner zuständig.103 Dabei hat er auch die in seiner Region tätigen Nichtmitglieder in den Notfalldienst einzuteilen.104 Der Notfalldienst ist während der ganzen Woche rund um die Uhr zu gewährleisten.