Allgemein ist ein entsprechender Grund anzunehmen, wenn die Weiterbeschäftigung der betroffenen Person dem öffentlichen Interesse, insbesondere demjenigen an einer gut funktionierenden Verwaltung, widerspricht.95 Auch im (privaten) Arbeitsrecht gilt zum Beispiel die beharrliche Missachtung von berechtigten Weisungen des Arbeitgebers trotz Verwarnung als wichtiger Grund.96 Schlechte Beziehungen zwischen den Parteien rechtfertigen an sich noch keinen wichtigen Grund.97 Das Bundespersonalrecht verweist wiederum auf die Praxis nach Arbeitsrecht.98