8.9. Die grammatikalische Auslegung stellt auf Wortlaut, Wortsinn und Sprachgebrauch ab. Sie ist Ausgangspunkt jeder Auslegung.83 Weder aus dem normalen Sprachgebrauch noch dem Wortsinn geht eindeutig hervor, was mit einem „wichtigen Grund“ gemeint ist. Es geht einzig daraus hervor, dass es sich um Fälle von einer gewissen Schwere resp. Erheblichkeit handeln muss.