8.6. Auch in Literatur und Rechtsprechung finden sich nur sehr vereinzelt Beispiele, welche auf den Begriff des wichtigen Grundes näher eingehen. Allgemein wird die Befreiung vom Notfalldienst in der Praxis [nur] in restriktiv geregelten Ausnahmefällen […] zugelassen.76 Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erwähnt folgende wichtige Gründe, welche auch bloss zur teilweisen Befreiung des Notfalldienstes führen können: Teilzeittätigkeit, Wahrnehmen von 68 Dr. iur. Thomas Eichenberger, Allgemeine Bemerkungen zur Notfalldienstpflicht für Ärztinnen bei Schwanger-