In den Statuten des Beschwerdegegners vom 25. Oktober 2008 finden sich keine Angaben zum möglichen Inhalt eines wichtigen Grundes. Auch die Ausführungsbestimmungen betreffend Notfalldienst (NFD) des Y.___ Land (als Teil des Beschwerdegegners) vom 1. Januar 2017 äussern sich einzig zur Befreiung (und nicht zum Ausschluss) vom Notfalldienst.75