Dabei sagte der Beschwerdeführer aus, er werde Frau J.___/die G.___ AG persönlich aufsuchen, sollten seine Telefonate nicht entgegengenommen werden. Dies werde dann ungemütlich, das lasse er sich nicht bieten. […] Wenn sie [Frau J.___/die G.___ AG] nicht in der Lage sei, mit ihm korrekte Telefonkommunikation aufrechtzuerhalten, dann werde er die nötigen Schritte unternehmen. Er wisse nämlich auch, was er machen könne.57