sen Umständen nicht mache. Niemand hat mir zugehört. Ich habe den Dienst ab dem 14.02. wieder ausgeführt. Nachdem ich dies dem Kantonsarzt zugesagt hatte.“ Seite 17 von 37 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Auch ist aktenkundig, dass der Beschwerdeführer schliesslich wiederum nicht an der Notfalldienstplanungssitzung des Bezirks E.___ vom 21. Januar 2015 teilgenommen hat.50 Dies obwohl er mit Bekanntgabe des letzten Notfalldienstplanes im August 2014 bereits zur entsprechenden Sitzung eingeladen worden war.51